In der Vergangenheit entschieden sich zahlreiche Betreiber von Balkon-PV-Anlagen* gegen die Einspeisevergütung für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom. Dies lag an den fälligen Einkommensteuern und der 70%-Regel, die einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursachten und den gesamten Prozess angesichts des geringen Ertrags als unrentabel erscheinen ließen. Seit dem 01.01.2023 hat sich die Situation jedoch grundlegend geändert. Durch steuerliche Vereinfachungen ist es nun möglich, den Verzicht auf die Einspeisevergütung zu widerrufen und die aktuell gültige Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom aus Ihrem Balkonkraftwerk* zu erhalten. Ebenso wurde die 70%-Regel im Rahmen der EEG-Novelle 2023 für die meisten kleinen PV-Anlagen abgeschafft.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unseren früheren Blog-Post „Balkon-PV: Rentabel & umweltfreundlich“ verweisen. In diesem Beitrag haben wir bereits die Vorteile von Mini-PV-Anlagen hervorgehoben und aufgezeigt, wie sie zu einer umweltfreundlichen Energieversorgung beitragen. Die aktuellen Änderungen zur EEG-Vergütung unterstreichen und verstärken diese Vorteile noch weiter. Durch die Kombination der Informationen aus beiden Beiträgen erhalten Sie ein umfassendes Bild von den finanziellen und ökologischen Vorteilen, die Steckersolar-Anlagen bieten.
Einspeisevergütung beantragen
Wenn Sie bereits eine Balkon-PV-Anlage betreiben und bei der Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber auf die Einspeisevergütung verzichtet haben, können Sie nun von den Neuerungen profitieren, indem Sie den Verzicht widerrufen. Um dies zu tun, nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber auf und teilen Sie ihm schriftlich mit, dass Sie Ihren Verzicht auf die Einspeisevergütung widerrufen möchten. Sobald Ihr Widerruf eingegangen und bearbeitet wurde, erhalten Sie die aktuell gültige Einspeisevergütung für den ins Betreibernetz eingespeisten Strom aus Ihrem Balkonkraftwerk.
Für den Fall, dass Sie planen, ein neues Balkonkraftwerk* zu installieren, ist der Prozess noch unkomplizierter. Bei der Neuanmeldung Ihrer Anlage beim zuständigen Netzbetreiber sollten Sie einfach darauf verzichten, auf die Einspeisevergütung zu verzichten. Dadurch wird Ihnen automatisch die aktuell gültige Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom gewährt. Vergessen Sie nicht, die Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage vorzunehmen, um die volle Einspeisevergütung zu erhalten.
Anlagenbetrieb finanziert sich selbst
In meinem persönlichen Fall verlangt der Netzbetreiber für den Messstellenbetrieb eine Gebühr von 6,50€. Dank der nun zu erwartenden Einnahmen trägt sich mein Balkonkraftwerk jedoch selbst. Die Vergütung, die ich für den eingespeisten Strom erhalte, deckt die Kosten für den Messstellenbetrieb und ermöglicht mir sogar, einen kleinen Gewinn zu erwirtschaften. Diese Anekdote zeigt, dass die neuen Regelungen zur Einspeisevergütung für Balkon-PV-Anlagen nicht nur die Nutzung erneuerbarer Energien fördern, sondern auch finanziell attraktive Anreize für Betreiber schaffen.
Beitrags-Bild von julianaffeldt auf Pixabay
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