In der Vergangenheit entschieden sich zahlreiche Betreiber von Balkon-PV-Anlagen* gegen die Einspeisevergütung für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom. Dies lag an den fälligen Einkommensteuern und der 70%-Regel, die einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursachten und den gesamten Prozess angesichts des geringen Ertrags als unrentabel erscheinen ließen. Seit dem 01.01.2023 hat sich die Situation jedoch…